„Ich war erstaunt, dass die Rentenversicherung das bezahlt.“
Armin
Pfarrer, Fulda
Armins Sohn Fynn leidet an Neurodermitis. Der Arzt schlug der Familie einen Reha-Aufenthalt für den Sohn vor, bei dem der Vater ihn begleiten konnte.
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
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Die ganze Geschichte im Video | 2:14 Min
„Ich war erstmal erstaunt, dass es nicht die Krankenkasse ist, sondern der Rententräger selber.“
Nachdem der Arzt bei Armins Sohn Fynn Neurodermitis diagnostiziert hat, empfahl er eine Reha-Maßnahme für Kinder. Armin durfte seinen Sohn dabei begleiten. In der Klinik der Deutschen Rentenversicherung hat Fynn gelernt, wie er mit seiner Neurodermitis umgehen kann und was ihm hilft, wieder gesund zu werden.
Über die Reha für Kinder und Jugendliche
Der gesetzlichen Rentenversicherung ist es ein wichtiges Anliegen, dass Krankheiten in jungen Jahren nicht chronisch werden. Was für Erwachsene gilt, ist bei der Rentenversicherung auch bei Kindern gültig: Eine individuelle Reha kann die Gesundheit und Leistungsfähigkeit wieder herstellen oder verbessern. Deshalb übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung auch die Kosten für eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche – wenn zumindest ein Elternteil gesetzlich rentenversichert ist.
„Ohne unseren Kinderarzt hätten wir von dieser Reha-Möglichkeit nie etwas erfahren.“
- Armin
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einlebenlang
„Ohne unseren Kinderarzt hätten wir von dieser Reha-Möglichkeit nie etwas erfahren.“
- Armin
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