„Nach 18 Jahren bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich weiter einzahlen will.“
Josz
Zimmermann, Oranienburg
Josz ist selbstständiger Handwerksmeister und war 18 Jahre lang in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Danach entschied er sich für die freiwillige Fortzahlung seiner Rentenbeiträge, um sich abzusichern und seine Altersvorsorge nicht zu gefährden.
Freiwillig gezahlte Rentenbeiträge
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Die ganze Geschichte im Video | 2:00 Min
„Ich finde die Idee einer gesellschaftlichen Absicherung sensationell.“
Josz ist Zimmermann. Er hat sich vor Jahren selbstständig gemacht und kann sich nicht vorstellen, etwas anderes zu machen. Sein Beruf fordert ihn körperlich, aber er weiß, worauf er achten muss: Es ist wichtig, nicht den Respekt vor den Aufgaben zu verlieren. Durch die freiwillige Weiterzahlung bei der Deutschen Rentenversicherung fühlt er sich als selbstständiger Handwerker gut abgesichert. Er freut sich schon auf die Zeit seiner Rente. Dann kann er sagen, dass er 45 Jahre lang Zimmermann war.
Über die freiwillig gezahlten Rentenbeiträge
Selbstständige Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausüben, sind bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Zwar können sich Handwerker nach 18 Jahren von der Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge befreien lassen, verzichten dann aber auf bestimmte Ansprüche. Mögliche Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente oder auch Reha-Maßnahmen fallen weg.
„Sollte etwas passieren, greift eine Institution, von der ich Hilfe erwarten kann.“
- Josz
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einlebenlang
„Sollte etwas passieren, greift eine Institution, von der ich Hilfe erwarten kann.“
- Josz
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