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„Dank der Erziehungsrente können wir es auch zu zweit schaffen.“

Sina

kaufmännische Angestellte, Magstadt bei Stuttgart

„Wir haben alles abgeschickt und dann ging es ruckzuck.“

Ein Kind allein erziehen ist kein Kinderspiel. Sina, Mutter einer zwölfjährigen Tochter, kennt diesen Spagat zwischen Schule, Arbeit, Hausarbeit und Behördengängen nur zu gut – so wie 1,5 Millionen andere Alleinerziehende in Deutschland auch. Richtig hart wurde es für Sina, als ihr Ex-Mann unerwartet starb.

Heute erhält die Mutter eine Erziehungsrente von der Deutschen Rentenversicherung. Direkt nach dem Todesfall gab es jedoch viele Fragen, Unsicherheiten und Sorgen um die Zukunft – auch die finanzielle Zukunft. Nach einigen Beratungsgesprächen und eigener Recherche weiß Sina jetzt um ihre Rechte. „Den eigenen Anspruch zu prüfen, lohnt sich, denn wenn man Anspruch auf Erziehungsrente hat, dann hilft die Zahlung sehr!“, bestätigt sie.

„Viel Weinen, viel Trauer … es war einfach nicht klar, wie es ausgeht.“

Vor der Trennung arbeitete Sina in einer kleinen Pferdepension ihres Mannes in Baden-Württemberg. Er war hauptberuflich bei einem Automobilbauer beschäftigt. 2013 zogen Mutter und Tochter aus. Im Jahr 2015 wurde die Ehe geschieden. Der Vater kam seinen Unterhaltspflichten nach und unterstützte seine Tochter und seine Ex-Frau weiterhin. „Das war nie ein Thema bei uns. Wir mussten nie streiten oder irgendwas“, sagt Sina.

Sie nahm eine Stelle als kaufmännische Angestellte in einer Autolackiererei an und kümmerte sich um die gemeinsame Tochter. Dann im Oktober 2021 die schlimme Nachricht: Ihr Ex-Mann wachte nach einer OP nicht mehr auf. Sechs Wochen später starb er. „Das waren die sechs schlimmsten Wochen meines Lebens“, sagt die heute 42-Jährige.

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„Durch die Erziehungsrente öffnet sich ein neues Türchen in Richtung Zukunft.“

- Sina

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„Durch die Erziehungsrente öffnet sich ein neues Türchen in Richtung Zukunft.“

- Sina

„Es gibt bestimmt Mamas oder Papas, die das nicht wissen.“

Neben der seelischen Belastung drückten auch die finanziellen Sorgen. „Mach dir keinen Kopf, wir kriegen das hin“, sagten die Eltern. Die Betriebsrente, die der Arbeitgeber des Ex-Mannes schnell auszahlte, war eine erste willkommene Überbrückung. Auch die Deutsche Rentenversicherung sorgte vor Ort unbürokratisch dafür, dass schnell eine Halbwaisenrente fließen konnte.

Hinzu kam die Erziehungsrente. Da die Ansprüche aus dem Rentenkonto des verbliebenen Elternteils berechnet werden, war zügig klar, welche Zahlungen rückwirkend seit dem Todesfall überwiesen werden konnten. Jeder geschiedene Ehepartner, der mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann eine Erziehungsrente erhalten – wenn er mindestens ein minderjähriges Kind erzieht. Eine Leistung, die kaum bekannt und doch so wichtig ist. „Ich überlegte schon, meine Arbeitszeit auf 100 Prozent aufzustocken“, erzählt Sina. Dank der Erziehungsrente konnte sie weiterhin in Teilzeit arbeiten und ihre Tochter bei der Bewältigung des Verlustes unterstützen.

„Ich habe mich sehr, sehr, sehr über die Erziehungsrente gefreut.“

Die Beraterin der Deutschen Rentenversicherung half bei der Antragstellung. Wer nach der Scheidung nicht wieder geheiratet hat und ein minderjähriges Kind erzieht, der soll finanziell abgesichert werden. Die Erziehungsrente hat die gleiche Höhe wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Damit entlastet sie das verbliebene Elternteil deutlich, auch wenn das eigene Einkommen anzurechnen ist. Diese Rente schafft Freiraum für die Erziehung und die gemeinsame Zeit jenseits der Arbeit.

„Die Beraterin hat nachgefragt, ob das Geld fließt und ob alles passt“, erinnert sich Sina. Es ging damals schneller als gedacht und erlaubt der kaufmännischen Angestellten, weiterhin 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Beraterin der Rentenversicherung erkundigte sich immer wieder, bis sie feststellen konnte: Mutter und Tochter finden einen Weg in eine planbare Zukunft.

„Meiner Tochter sind 3000 Steine vom Herzen gefallen.“

Nach einem Jahr voller Herausforderungen kann Sina sagen: „Ich kann jetzt gucken, dass ich mein Kind gesund und schlau groß kriege.“ Heute weiß sie: „Die Erziehungsrente wird sogar bis zum 18. Lebensjahr meiner Tochter gezahlt.“

Aus der Zeit der Tierpension ist Lilly, ein Pferd, den beiden ans Herz gewachsen. Als klar war, dass sie es nicht weggeben mussten, war das mehr als nur ein Trost für die Zwölfjährige. „So wurde ihr neben dem Papa nicht noch eine weitere Stütze genommen“, erzählt Sina.

„Betroffene sollten sich auf jeden Fall von der Rentenversicherung beraten lassen, was ihnen zusteht“, bekräftigt Sina. Die Erziehungsrente „hat eine ganz große Bedeutung für uns“. Man müsse zwar selbst einen Antrag stellen, aber wenn der Anspruch besteht, dann lohnt es sich sehr.

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Über die Erziehungsrente

Durch die Erziehungsrente bekommen auch Geschiedene, die unverheiratet geblieben sind, finanzielle Unterstützung, wenn sie ein Kind erziehen und ihr geschiedener Ehepartner stirbt. Diese Rente dient somit als Unterhaltsersatz und erlaubt es, sich verstärkt um die Erziehung der Kinder zu kümmern. Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Ziel: Betroffenen eine Möglichkeit geben, sich weiterhin umfangreich und stressfrei um die Erziehung der Halbwaisen kümmern zu können.

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